Icon für FAQ

Übertritt in eine 6. oder höhere Klasse einer Realschule ...

Bei Schülerinnen und Schülern einer öffentlicher oder staatlich anerkannten Mittelschule, die in eine 6. , 7. , 8. , 9. Klasse einer Realschule eintreten wollen, benötigen  

  • im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von unter 2,00, die Vorrückungserlaubnis und ein Beratungsgespräch der Erziehungsberechtigten an der Realschule.
  • bei einem schlechteren Gesamtnotendurchschnitt von schlechter als 2,00 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine bestandene Aufnahmeprüfung und Probezeit an einer Realschule.

weitere Informationen zu Aufnahmeprüfung und Probezeit:

Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, einer Wirtschaftsschule oder einer M-Klasse einer Mittelschule können in die jeweils höhere Klasse einer Realschule ohne Aufnahmeprüfung übertreten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: 

  • Es wurde die aktuelle Jahrgangsstufe mit einer Vorrückungserlaubnis bestanden.
  • Es wurde die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe beschlossen.
  • Es sind im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch an der Realschule, im entsprechenden Schuljahr unterrichtet werden, maximal einmal die Note 5 vorhanden.

Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so gibt es noch die Möglichkeit der 

  • Aufnahmeprüfung und Probezeit
  • Wiederholung der Jahrgangsstufe, wenn keine Regelungen nach Art. 53 des BayEUG verletzt werden. 

weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung und Probezeit

Ein Wechsel der Realschule ist nur bei besonderen Umständen möglich. Grundsätzlich sollte dafür frühzeitig die aktuelle Schule darüber informiert werden. 

Alle Anfragen bezüglich eines Realschulwechsels bitte an die Schullaufbahnberatung der MPR senden.  

weitere Informationen zur Schullaufbahnberatung der MPR